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Satzung S. 6

 

 

 

§ 12

Die außerordentliche Hauptversammlung

12.1 Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es besondere zwingende Umstände nach Ansicht des Vorstandes erforderlich machen oder wenn dies auf schriftlichen Antrag von einem Drittel der Vereinsmitglieder unter Angabe der Tagesordnung und der Gründe hierzu verlangt wird.

12.2 Die für die Jahreshauptversammlung geltenden Bestimmungen finden hier sinngemäß Anwendung.

§ 13

Satzungsänderungen

13.1 Satzungsänderungen können von den Mitgliedern oder vom Vorstand schriftlich beantragt werden.

13.2 Anträge zur Satzungsänderung sind zusammen mit der Einladung und der Tagesordnung der Hauptversammlung oder der außerordentlichen Hauptversammlung in vollem Wortlaut schriftlich mitzuteilen.

13.3 Über den Antrag entscheidet die Versammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

§ 14

Auflösung des Vereins

14.1 Über die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung mit 4/5 Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder auf dieser Versammlung vertreten ist.

14.2 Ist diese Versammlung nicht beschlussfähig, so entscheidet eine zweite, innerhalb von 2 Monaten einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit.

14.3 Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen dem Roten Kreuz, Sitz Hausham, zu, das es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 

§ 15

Schlussbestimmungen

15.1 Soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften des BGB über das Vereinsrecht ergänzend Anwendung.

15.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Miesbach, Amtsgericht.

15.3 Diese Satzung wurde in der Hauptversammlung am 19.1./4.5.1980 (Namensänderung in § 1 am 7.4.91) so beschlossen.

15.4 Sie wurde am 30.5.1980 (Namensänderung am 4.9.91) beim Amtsgericht Miesbach unter dem Aktenzeichen Eintrag Vfg. Bl. 35, Nr. 300 (Namensänderung Vfg Bl. 53, Nr. 300) in das Vereinsregister eingetragen.

Hausham, den 19.1./4.5.1980

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Mitglied (01.075) im Landesverband Bayerischer Philatelisten-Vereine e.V. im Bund Deutscher Philatelisten e.V.

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